Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Gelbfieberimpfung

Die Gelbfieber-Impfung darf nur durch speziell weitergebildete Ärzte verabreicht werden. Zu den autorisierten Gelbfieber-Impfstellen gehört das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss (Impfstelle 41).

Gelbfieber: Erreger, Übertragung und Symptome

Das Gelbfieber ist eine Infektion mit dem Gelbfieber-Virus, die in tropischen und subtropischen Gebieten in Südamerika und Afrika vorkommt. Das Virus wird durch den Stich einer Mücke übertragen. Nach etwa 3 bis 6 Tagen kann es zu Fieber, Gelbfärbung der Haut und Blutungen kommen. Ein lebensbedrohlicher Verlauf ist nicht ausgeschlossen.

Vorbeugung

Bei Reisen in betroffene Gebiete wird dringend eine Impfung empfohlen. Der Impfschutz setzt nach 10 Tagen ein und hält mindestens 10 Jahre an. Für manche Länder ist Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Eine Liste über Länder, die eine Gelbfieberimpfung verlangen, wird von der Welt-Gesundheits-Organisation (WHO) veröffentlicht.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Gesundheitsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Links

Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden (Hilfe).


Termin online vereinbaren


Terminkalender

Als besonderen Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Termin bequem über das Internet zu vereinbaren.


Zum Buchungsangebot



Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 14.05.2012


Service-Funktionen: