Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) schreibt eine Belehrung für Personen vor,
Die Belehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt; Sie müssen sich hierzu verbindlich anmelden.
An folgenden Tagen und Orten finden Belehrungen statt (denken Sie daran, sich anzumelden):
Weitere Informationen, Merkblätter, Formulare und die Möglichkeit, Termine zu buchen, erhalten Sie auf der nachfolgenden Internetseite.
25 Euro (per Banklastschrift im Buchungsverfahren)
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Belehrungsort: Grevenbroich
Telefon 02181 601-5331
sabrina.danke@rhein-kreis-neuss.de
Belehrungsorte: Neuss oder Dormagen
Telefon 02181 601-5339
christoph.dauben@rhein-kreis-neuss.de
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