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Verwaltung von A bis Z

Wohnberechtigungsschein

Hinweis:

Sofern Sie eine öffentlich geförderte Wohnung in den kreisangehörigen Städten: Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch oder Neuss beziehen möchten, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich.

Der Wohnberechtigungsschein zeigt der Vermieterin oder dem Vermieter unter anderem an, ob die Wohnungssuchenden mit ihren in der Bescheinigung aufgeführten Haushaltsangehörigen innerhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen und welche Wohnung der Größe nach bezogen werden darf.

Eine Sozialwohnung darf daher nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

Der Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse, erfüllt werden. Näheres zu den Einkommensgrenzen, zur Ermittlung des Einkommens und zu den Wohnungsgrößen finden Sie in unserem Merkblatt (siehe unten)

Der Rhein-Kreis Neuss ist zuständig für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen. Die Antragsunterlagen sollten grundsätzlich je nach dem Wohnort der Antragstellerinnen und Antragsteller bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Gebühren

10 bis 20 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Bauaufsicht, Denkmal- und Wohnungswesen

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Helga Lemm
Wohnungsbauförderung + Wohnungswesen
02181 601-6334 (Telefon)
02181 601-6399 (Telefax)
helga.lemm@rhein-kreis-neuss.de

Kreishochhaus Grevenbroich
Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich
5. Obergeschoss, Zimmer 562

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden. Einen ebenerdigen Eingang finden Sie am hinteren Parkplatz des Gebäudes (an der Uhlhornstraße).






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 06.02.2012


Service-Funktionen: