Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Darunter fallen unter anderem Karussells, Achterbahnen, Tribünen und Festzelte. Geregelt ist dieses Verfahren in § 79 BauO NRW.
Die Abnahme Fliegender Bauten erfolgt durch die Bauaufsicht nach telefonischer Terminabsprache.
Die Bauaufsicht des Rhein-Kreises Neuss ist nur für Bauten in Jüchen und Rommerskirchen zuständig.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Bauaufsicht, Denkmal- und Wohnungswesen
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