Nach § 71 BauO NRW kann vor Einreichung des Bauantrages zu Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid beantragt werden.
Mit der so genannten Bauvoranfrage erhält man eine rechtsverbindliche Auskunft zu Einzelfragen des Baurechts. Diese ist sinnvoll, wenn das geplante Bauvorhaben nicht zweifelsfrei genehmigungsfähig ist. Hiermit kann sich der Bauherr finanzielle Aufwendungen ersparen, da im Gegensatz zum Bauantrag nicht sämtliche Bauvorlagen eingereicht werden müssen.
Der Vorbescheid gilt 2 Jahre und kann auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden. Er ersetzt keinesfalls die Baugenehmigung.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Bauaufsicht, Denkmal- und Wohnungswesen
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Jürgen Wenning
Untere Bauaufsicht
02181 601-6320 (Telefon)
02181 601-6399 (Telefax)
juergen.wenning@rhein-kreis-neuss.de
Kreishochhaus Grevenbroich
Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich
5. Obergeschoss, Zimmer 558
Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden. Einen ebenerdigen Eingang finden Sie am hinteren Parkplatz des Gebäudes (an der Uhlhornstraße).
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.