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Verwaltung von A bis Z

Bauvoranfrage, Bauvorbescheid

Nach § 71 BauO NRW kann vor Einreichung des Bauantrages zu Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid beantragt werden.

Mit der so genannten Bauvoranfrage erhält man eine rechtsverbindliche Auskunft zu Einzelfragen des Baurechts. Diese ist sinnvoll, wenn das geplante Bauvorhaben nicht zweifelsfrei genehmigungsfähig ist. Hiermit kann sich der Bauherr finanzielle Aufwendungen ersparen, da im Gegensatz zum Bauantrag nicht sämtliche Bauvorlagen eingereicht werden müssen.

Der Vorbescheid gilt 2 Jahre und kann auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden. Er ersetzt keinesfalls die Baugenehmigung.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Antrag
  2. Baupläne

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Bauaufsicht, Denkmal- und Wohnungswesen

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Jürgen Wenning
Untere Bauaufsicht
02181 601-6320 (Telefon)
02181 601-6399 (Telefax)
juergen.wenning@rhein-kreis-neuss.de

Kreishochhaus Grevenbroich
Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich
5. Obergeschoss, Zimmer 558

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden. Einen ebenerdigen Eingang finden Sie am hinteren Parkplatz des Gebäudes (an der Uhlhornstraße).






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 22.04.2008


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