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Verwaltung von A bis Z

Baulast (Eintrag in das Baulastenverzeichnis)

Wenn ein Vorhaben nicht den Vorschriften des Baurechtes entspricht, weil z. B. die Abstandsflächen nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können, die Erschliessung eines Grundstückes nur mittels Wegerecht erfolgen kann oder die notwendigen Stellplätze auf einem anderen Grundstück liegen, kann der Mangel in einigen Fällen durch die Eintragung einer öffentlich-rechtlichen Sicherung in Form einer Baulast geheilt werden.

Dabei entsteht in der Regel ein begünstigtes und ein belastetes Grundstück. Die Grundstückseigentümer haben sich zur Übernahme der Baulast bei der Baugenehmigungsbehörde verbindlich zu verpflichten. Über die Verpflichtung wird eine Urkunde gefertigt, die Baulast wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen.

Zuständigkeit

Die Bauaufsicht des Rhein-Kreises Neuss ist nur für Vorhaben in Jüchen und Rommerskirchen zuständig.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Bauaufsicht, Denkmal- und Wohnungswesen

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Dorothea Otten
Untere Bauaufsicht
02181 601-6325 (Telefon)
02181 601-6399 (Telefax)
dorothea.otten@rhein-kreis-neuss.de

Kreishochhaus Grevenbroich
Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich
5. Obergeschoss, Zimmer 550

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden. Einen ebenerdigen Eingang finden Sie am hinteren Parkplatz des Gebäudes (an der Uhlhornstraße).






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 17.04.2008


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