Wer ein Bauvorhaben in Jüchen oder Rommerskirchen verwirklichen will, sollte sich zunächst bei der Bauaufsichtsbehörde darüber informieren, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Bauaufsicht, Denkmal- und Wohnungswesen
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Jürgen Wenning
Untere Bauaufsicht
02181 601-6320 (Telefon)
02181 601-6399 (Telefax)
juergen.wenning@rhein-kreis-neuss.de
Kreishochhaus Grevenbroich
Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich
5. Obergeschoss, Zimmer 558
Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden. Einen ebenerdigen Eingang finden Sie am hinteren Parkplatz des Gebäudes (an der Uhlhornstraße).