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Sicherheit, Verwaltung / 04.01.2012

Amtliche Bekanntmachung des Rhein-Kreises Neus - Jägerprüfung 2012

Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung-  gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung - DVO LJG-NRW) vom 31.03.2010 (GV.NRW. S. 238) bekannt, dass die diesjährige Jägerprüfung für Bewerber aus dem Rhein-Kreis Neuss am Montag, den 23. April 2012, 15.00 Uhr, in Grevenbroich mit dem schriftlichen Teil der Prüfung beginnt.

Am Dienstag, den 24. April 2012 wird in Bedburg (Gürather Höhe) die Schießprüfung durchgeführt.

Die Termine für den mündlich-praktischen Teil der Jägerprüfung finden am Mittwoch, den 25. April 2012, ab 8.30 Uhr, in Grevenbroich, statt. Wenn es die Zahl der Bewerber erfordern sollte, wird die mündlich-praktische Prüfung am Donnerstag, dem 26. April 2012 fortgesetzt.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens am 23. Februar 2012 beim Rhein-Kreis Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung-, 41513 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, einzureichen. Die Vordrucke zur Anmeldung stehen als Download-Datei auf den Internet-Seiten des Rhein-Kreises Neuss www.rhein-kreis-neuss.de unter der Rubrik "Bürgerservice-Formulare" zur Verfügung.

Die Nachprüfung gemäß § 10 DVO LJG-NRW wird bei Vorliegen entsprechender Anträge am Mittwoch, den 05. September 2012 durchgeführt.

Neuss / Grevenbroich, den 04. Januar 2012

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Amt für Sicherheit und Ordnung
Im Auftrag

gez.

Klein
Kreisverwaltungsdirektor





Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 04.01.2012


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