Gemäß § 53 in Verbindung mit § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S. 646) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen für die Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag bei der Kreisverwaltung Neuss in 41515 Gre-venbroich, Auf der Schanze 4, Verwaltungsneubau (2. Etage, Zimmer 2.36) und an der Info-theke im Lichthof des Kreishauses Neuss in 41460 Neuss, Oberstraße 91 während der Dienst-stunden zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt, und zwar:
Montags bis Donnerstagsvon 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabepflichtige der kreisangehörigen Gemeinden innerhalb einer Frist von 14 Tagen – vom 04.01.2010 bis 18.01.2010 Einwendungen erheben.
Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Rhein-Kreises Neuss im Lichthof an der Infotheke des Kreishauses Neuss in 41460 Neuss, Oberstraße 91 oder in 41515 Grevenbroich, Auf der Schanze 4 (Zimmer 2.36) einzulegen.
Über Einwendungen, die gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen erhoben werden, beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.
Neuss/Grevenbroich, den 16.12.2009
Petrauschke
Landrat