Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung- gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 (GV NW S. 62) bekannt, daß die Fischerprüfungen im Jahre 2010 am
stattfinden.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde beim Rhein-Kreis Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung-, 41513 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, einzureichen.
Die Vordrucke zur Anmeldung sind bei den Ordnungsbehörden der Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich und stehen als Download-Datei auf den Internet-Seiten des Rhein-Kreises Neuss www.rhein-kreis-neuss.de unter der Rubrik „Bürgerservice-Formulare“ zur Verfügung.
Hinweis:
Vorbereitungslehrgänge werden vom Rhein-Kreis Neuss nicht durchgeführt. Diesbezügliche Anfragen sind an die Fischereisportvereine zu richten.
Neuss/Grevenbroich, den 05. Januar 2010
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
- Amt für Sicherheit und Ordnung-
Im Auftrag
gez.
Klein
Kreisverwaltungsdirektor