Die Bodenrichtwerte 2012 zum Stichtag 01. Januar 2012 sind gem. § 196 (1) BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 in der zurzeit gültigen Fassung und gem. § 11 GAVO in der Fassung vom 23. März 2004 in der zurzeit gültigen Fassung für die Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Kreis Neuss ohne die Stadt Neuss am 05.03.2012 ermittelt und beschlossen worden.
Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden in digitaler Form auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung erfasst und werden automatisiert im amtlichen Informationssystem www.BORIS.NRW.de geführt und dargestellt.
Darüber hinaus können die Bodenrichtwerte auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses von jedermann eingesehen werden. Telefonische Auskünfte können unter den folgenden Nummern eingeholt werden (Telefon 02131-928 6230 / 6231 / 6232 / 6253).
Der Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Rhein-Kreis Neuss ohne die Stadt Neuss
gez.
Armin von Hagen
Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden (Hilfe).