Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021) in Verbindung mit § 117 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2023) wird darauf hingewiesen, dass der
Bericht über die Beteiligungen des Rhein-Kreises Neuss an Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechtes nach dem Stand vom 31.10.2009
vom 08.03.2010 bis zum 26.03.2010 montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr (freitags nur vormittags) bei der Kreisverwaltung Neuss in Grevenbroich, Auf der Schanze 4, Erweiterungsneubau, Zimmer 2.44, und im Servicecenter des Kreishauses Neuss, Oberstraße 91, Zimmer E 11, eingesehen werden kann.
Die Einsichtnahme in den Bericht ist jedermann gestattet.
Neuss/Grevenbroich, 25.01.2010
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke