Der Rhein-Kreis Neuss hat am 24.04.2009 / 03.04.2009 mit der Stadt Dormagen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Beihilfesachbearbeitung für die Bediensteten der Stadt Dormagen durch den Rhein-Kreis Neuss geschlossen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 28.05.2009 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m. § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt.
Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 25 vom 25.06.2009. Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GKG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Grevenbroich, den 01.07.2009
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Dieter Patt