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Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat am 12.12.2007 zur Durchführung der §§ 59 Absatz 3, 101 bis 104 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 53 Absatz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW), beide in der jeweils gültigen Fassung, die Rechnungsprüfungsordnung für den Rhein-Kreis Neuss beschlossen.
Die Rechnungsprüfungsordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Neuss/Grevenbroich, den 17.12.2007
Dieter Patt, Landrat