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Verwaltung / 16.01.2007

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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Stadt Dormagen mit dem Rhein-Kreis Neuss über die Einrichtung eines gemeinsamen Archivs

Der Rhein-Kreis Neuss hat am 31.10.2006/05.11.2006 mit der Stadt Dormagen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Archivs geschlossen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 11.12.2006 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1 b des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 51 vom 21. Dezember 2006. Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.





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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 15.03.2007


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