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Der Rhein-Kreis Neuss hat am 31.10.2006/05.11.2006 mit der Stadt
Dormagen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Einrichtung eines gemeinsamen Archivs geschlossen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 11.12.2006
die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4
Satz 2 Ziffer 1 b des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
(GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die
Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der
aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den
Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 51 vom 21. Dezember 2006. Gemäß §
24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung
hingewiesen.