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Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat am 12.12.2007 Änderungen der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Rommerskirchen-Sinsteden zum 01. Januar 2008 beschlossen.
Diese werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das Kulturzentrum ist wie folgt geöffnet:
Das Kulturzentrum ist montags sowie in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gemäß besonderem Aushang geschlossen.
Für Schulklassen, Kindergärten und Gruppen ist das Kulturzentrum nach Vereinbarung geöffnet.
Die Skulpturen-Hallen Ulrich Rückriem sind in den Monaten Dezember, Januar und Februar geschlossen.
(1) Für das Kulturzentrum Rommerskirchen-Sinsteden wird folgender Eintritt erhoben:
Freien Eintritt hat nachstehender Personenkreis gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises:
Bei Führungen - bis maximal 30 Personen - durch Mitarbeiter des Kulturzentrums wird zusätzlich zum Eintritt ein Entgelt von 30,00 Euro erhoben.
Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.01.2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Nutzungs- und Entgeltordnung vom 01.01.2002 außer Kraft.
Hinweis: Gemäß § 5 Absatz 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der KrO NW gegen die vorstehende ortsrechtliche Bestimmung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
Neuss/Grevenbroich, den 12.12.2007
Patt, Landrat