Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat am 13.03.2012 die Änderung des § 3 der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Rommerskirchen-Sinsteden zum 01.05.2012 beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 5 Abs. 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV.NRW. 2021) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen die vorstehende Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Rommerskirchen-Sinsteden nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
Neuss/Grevenbroich, 12.04.2012
Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat