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Verwaltung / 16.04.2012

Änderung des § 3 der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Rommerskirchen-Sinsteden

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat am 13.03.2012 die Änderung des § 3 der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Rommerskirchen-Sinsteden zum 01.05.2012 beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Hinweis:

Gemäß § 5 Abs. 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV.NRW. 2021) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen die vorstehende Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Rommerskirchen-Sinsteden nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Neuss/Grevenbroich, 12.04.2012

Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat





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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 16.04.2012


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