Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV.NRW. S. 514), und der §§ 3 und 22 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV.NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW. S. 394), hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sit-zung am 09.12.2009 die folgende III. Satzung zur Änderung der Jagdsteuersatzung vom 28.03.1990 in der Fassung der II. Änderungssatzung vom 27.03.1995 beschlossen:
In § 5 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„Abweichend von Absatz 1 Satz 1 beträgt der Steuersatz
des zu Beginn des Steuerjahres geltenden Jagdwertes.
Ab dem 1. Januar 2013 wird keine Jagdsteuer mehr erhoben.“
In § 7 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„Abweichend von Absatz 1 Satz 2 wird zuviel gezahlte Jagdsteuer für den Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. März 2010 auf die Jagdsteuer für das Jagdjahr 2010 angerechnet, soweit sich die Person des Steuerpflichtigen nicht ändert.“
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.
Hinweis:
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen (KrO NRW) kann gegen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmun-gen nach Ablauf eines Jahres seit Ihrer Verkündung (öffentliche Bekanntmachung) nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
Neuss/Grevenbroich, den 18.12.2009
Petrauschke
Landrat